Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen rund um das Verkehrsunfallrecht und das Verkehrsstrafrecht.
- Sie sind Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschaden?
- Ihnen wird vorgeworfen, eine Verkehrsstraftat (z.B. Trunkenheitsfahrt oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) begangen zu haben?
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit (z.B. ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung) zur Last gelegt?
Herr Rechtsanwalt Harald Stöcker, Fachanwalt für Verkehrsrecht, hilft Ihnen!
- Er macht Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beim Unfallgegner und den Versicherungen geltend.
- Er verteidigt Sie im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
- Er vertritt Sie gegenüber der Bußgeldstelle und vor Gericht.
Auch in allen anderen Bereichen des Verkehrsrechts, z.B. Führerschein und Fahrerlaubnis, ist Herr Rechtsanwalt Stöcker als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihr Ansprechpartner.