Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht bearbeiten wir Mandate sowohl aus dem individuellen Arbeitsrecht (Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitsgebern) als auch dem kollektiven Arbeitsrecht (Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmervertretungen und Arbeitgebern). Der Schwerpunkt liegt auf dem individuellen Arbeitsrecht. Wir führen Rechtsstreitigkeiten vor allen deutschen Arbeitsgerichten und den Instanzgerichten. Im Mittelpunkt stehen Kündigungsschutzverfahren, die wir sowohl auf der Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite führen. Auch bei Abmahnungen sind wir beratend oder streitig tätig. Ein weiterer Kernbereich unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist die Durchsetzung oder Abwehr von Lohn- / Gehaltsansprüchen, Überstundenvergütungen, Urlaubsgeld- und Urlaubsabgeltungsansprüchen. Gerne überprüfen wir auch Arbeitszeugnisse oder sind behilflich bei deren Formulierung. Sie können uns auch Ihre Arbeitsverträge zur rechtlichen Überprüfung vorlegen. Hier sind wir auch Wunsch auch gerne rechtsgestaltend tätig. Herr Rechtsanwalt Stephan Renkens ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei.